Apotheke Abtsgmünd
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Abtsgmünd (Ostalbkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 11, 73569 Eschach · 8 km
Bahnhofstraße 29, 73563 Mögglingen · 8 km
Montag bis Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Montag bis Dienstag: 14:00–18:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 14:00–18:30 Uhr
Abtsgmünder Straße 7, 73460 Hüttlingen · 9 km
Hofherrnstraße 50, 73434 Aalen · 9 km · barrierefrei
Wilhelmstraße 22, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag bis Freitag: 14:00–18:00 Uhr
Weilerstraße 8, Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 7, 73560 Böbingen an der Rems · 10 km
Karlsplatz 20, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kolpingstraße 14, 73433 Aalen · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.