Wald-Apotheke
Plöner Straße 5, 23623 Ahrensbök
Apotheke in Ahrensbök (Kreis Ostholstein). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Plöner Straße 5, 23623 Ahrensbök
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Eutiner Straße 25, 23689 Ratekau · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Strandallee 128, 23683 Scharbeutz · 12 km · barrierefrei
Bäderstraße 24, 23626 Ratekau · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Markt 17, Bad Schwartau · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rathausgasse 2a, 23611 Bad Schwartau · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Lübecker Straße 18, 23611 Bad Schwartau · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 50, 23611 Bad Schwartau · 13 km · barrierefrei
Hauptstraße 60, 23611 Bad Schwartau · 13 km · barrierefrei
Industriestraße 5a, 23701 Eutin · 14 km · barrierefrei
Freischützstraße 3, 23701 Eutin · 14 km · barrierefrei
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.