Johannis Apotheke
Straubinger Straße 5b, 94330 Aiterhofen
Montag bis Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Apotheke in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Straubinger Straße 5b, 94330 Aiterhofen
Montag bis Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hebbelstraße 14 b, 94315 Straubing · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Schildhauerstraße 14, 94315 Straubing · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Hebbelstraße 9, 94315 Straubing · 5 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Schlesische Str. 114, 94315 Straubing · 5 km
Bahnhofstraße 16, 94315 Straubing · 5 km · barrierefrei
Ludwigsplatz 41, 94315 Straubing · 5 km · barrierefrei
Stadtgraben 24, 94315 Straubing · 5 km
Theresienplatz 8, 94315 Straubing · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Theresienplatz 17, 94315 Straubing · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Stadtgraben 1, 94315 Straubing · 5 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.