Antonius Apotheke
Bahnhofstraße 14, 84503 Altötting · barrierefrei
Apotheken in Altötting (Landkreis Altötting). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 14, 84503 Altötting · barrierefrei
Neuöttinger Straße 30, 84503 Altötting
Neuöttinger Straße 4, 84503 Altötting · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ludwigstraße 63, 84524 Neuötting · 2 km · barrierefrei
Braumeisterstraße 1, 84524 Neuötting · 3 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Untere Dorfstraße 6, 84547 Emmerting · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Erhartinger Straße 9, 84513 Töging am Inn · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Max-Planck-Platz 12, 84508 Burgkirchen an der Alz · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Martin-Ofner-Straße 10, 84508 Burgkirchen an der Alz · 8 km · barrierefrei
Frank-Caro-Straße 35, 84518 Garching an der Alz · 10 km
Oderstraße 1, 84453 Mühldorf a. Inn · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Stadtplatz 49, 84453 Mühldorf a. Inn · 11 km · barrierefrei
Baumgartnerstraße 2, 84453 Mühldorf a. Inn · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.