Apotheke Aumühle
Hofriedeallee 22, 21521 Aumühle
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Aumühle (Kreis Herzogtum Lauenburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hofriedeallee 22, 21521 Aumühle
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hamburger Straße 2, 21465 Reinbek · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 15, 21465 Reinbek · 4 km
Möllner Landstraße 3, 21465 Reinbek · 5 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Beim Sachsenwald 2, 21039 Börnsen · 5 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:30 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Reinbek · 5 km · barrierefrei
Am Ladenzentrum 4, 21465 Reinbek · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:30 Uhr
Dassendorf · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Am Casinopark 14, 21465 Wentorf bei Hamburg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Markt 5, 21509 Glinde · 6 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.