Ludwigs-Apotheke
Ludwigstraße 40, 97769 Bad Brückenau
Apotheke in Bad Brückenau (Landkreis Bad Kissingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Ludwigstraße 40, 97769 Bad Brückenau
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36391 Sinntal · 11 km
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Sinntal · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 10a, 36148 Kalbach · 17 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–14:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 6, 36157 Ebersburg · 17 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hammelburger Straße 6, 97723 Oberthulba · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Peter-Seifert-Straße 2, 36129 Gersfeld (Rhön) · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Marktplatz 10, 97653 Bischofsheim in der Rhön · 19 km · barrierefrei
Grabenstraße 1a, 36381 Schlüchtern · 19 km · barrierefrei
Obertorstraße 10, 36381 Schlüchtern · 19 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Lotichiusstraße 46, 36381 Schlüchtern · 20 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.