Engel Apotheke
Louisenstraße 32, 61348 Bad Homburg vor der Höhe
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Apotheken in Bad Homburg vor der Höhe (Hochtaunuskreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Louisenstraße 32, 61348 Bad Homburg vor der Höhe
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Louisenstraße 102, 61348 Bad Homburg vor der Höhe · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Zeppelinstraße 24, 61352 Bad Homburg vor der Höhe · barrierefrei
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–21:00 Uhr
Kirdorfer Straße 67, 61350 Bad Homburg vor der Höhe · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Louisenstraße 77, 61348 Bad Homburg vor der Höhe · barrierefrei
Samstag: 09:00–18:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Louisenstraße 128, 61348 Bad Homburg vor der Höhe · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Wetterauer Straße 3a, 61352 Bad Homburg vor der Höhe
Frankfurter Landstraße 61, 61352 Bad Homburg vor der Höhe
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.