Kur-Apotheke
Hauptstraße 35, 82433 Bad Kohlgrub · barrierefrei
Apotheke in Bad Kohlgrub (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 35, 82433 Bad Kohlgrub · barrierefrei
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Dorfstraße 5, 82487 Oberammergau · 8 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Ettaler Straße 12, 82487 Oberammergau · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Uffing am Staffelsee · 9 km
Bahnhofstraße 17, 82418 Murnau am Staffelsee · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
82418 Murnau am Staffelsee · 11 km
Untermarkt 45, 82418 Murnau am Staffelsee · 11 km · barrierefrei
Johannisstraße 17, 82418 Murnau am Staffelsee · 11 km · barrierefrei
Unterfeldstraße 1, 82496 Oberau · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 24, 82383 Hohenpeißenberg · 15 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Steingaden · 15 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.