St. Hubertus Apotheke
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Apotheken in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) (Rhein-Sieg-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Königstraße 63, 53332 Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dahlienstraße 15, 53332 Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) · barrierefrei
Beethovenstraße 10, 53332 Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) · barrierefrei
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–18:00 Uhr
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 114, 53332 Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
Montag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis)
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.