Heide-Apotheke
Poststraße 18, 21244 Buchholz in der Nordheide
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheken in Buchholz in der Nordheide (Landkreis Harburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Poststraße 18, 21244 Buchholz in der Nordheide
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Lindenstraße 12, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Niedersachsenweg 2, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Dibberser Mühlenweg 1a, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Breite Straße 11, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Breite Straße 16, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Neue Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Niedersachsenstraße 8, 21244 Buchholz in der Nordheide
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Buchholz in der Nordheide
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.