Linden Apotheke
Hauptstraße 1, 55491 Büchenbeuren · barrierefrei
Apotheke in Büchenbeuren (Rhein-Hunsrück-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 1, 55491 Büchenbeuren · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 16, 55487 Sohren · 2 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 21, Rhaunen · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 75a, 55481 Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) · 9 km
Am Bahnhof 3, 56841 Traben-Trarbach · 12 km
Traben-Trarbach · 12 km · barrierefrei
Traben-Trarbach · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hunsrückstraße 34, 56865 Blankenrath · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Cusanusstraße 4, 54470 Bernkastel-Kues · 15 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Friedrichstraße 14, 54470 Bernkastel-Kues · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Hauptstraße 19, 55756 Herrstein · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.