Apotheke vital
Bahnhofsplatz 2, 96450 Coburg
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Apotheken in Coburg. Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofsplatz 2, 96450 Coburg
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Markt 15, 96450 Coburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Mohrenstraße 15, 96450 Coburg
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Spitalgasse 22, 96450 Coburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Wirtsgrund 15, 96450 Coburg
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Von-Merklin-Straße 2, 96450 Coburg
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Niorter Straße 1, 96450 Coburg
Hindenburgstraße 11, 96450 Coburg · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Judengasse 3, 96450 Coburg
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 07:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Coburg
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.