Friedrich-Apotheke
Am Markt 4, 29413 Diesdorf · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Diesdorf (Altmarkkreis Salzwedel). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Markt 4, 29413 Diesdorf · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Markt 15, 29413 Diesdorf
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Markt 2, Wittingen · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Neue Straße 2, 29378 Wittingen · 10 km
Wittingen · 10 km
Montag bis Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Wittinger Straße 7, 29379 Wittingen · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Steinweg 2, 38489 Beetzendorf · 16 km
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 1, 29389 Bad Bodenteich · 16 km · barrierefrei
Hauptstraße 20, 38465 Brome · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Wittinger Straße 1, 29386 Hankensbüttel · 18 km
Suhlendorf · 21 km · barrierefrei
Lange Straße 45b, 29459 Clenze · 21 km · barrierefrei
Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.