Stadt-Apotheke
Marktplatz 5, 90599 Dietenhofen · barrierefrei
Apotheke in Dietenhofen (Landkreis Ansbach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 5, 90599 Dietenhofen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rothenburger Straße 7, 90613 Großhabersdorf · 7 km
Gartenstraße 1d, 91452 Wilhermsdorf · 9 km · barrierefrei
Fürther Straße 29, 91560 Heilsbronn · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Erlanger Straße 5, 91459 Markt Erlbach · 11 km
Altendettelsauer Straße 3a, 91580 Petersaurach · 11 km
Rettistraße 3, 91522 Ansbach · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Eichendorffstraße 1, 91522 Ansbach · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Ansbacher Straße 3a, 91586 Lichtenau (Landkreis Ansbach) · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Hindenburgstraße 29, 90556 Cadolzburg · 13 km · barrierefrei
Eyber Straße 74, 91522 Ansbach · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.