Schloß-Apotheke
Schloßstraße 1, 35759 Driedorf
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Apotheke in Driedorf (Lahn-Dill-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schloßstraße 1, 35759 Driedorf
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schloßstraße 9, 35753 Greifenstein · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Medenbacher Straße 17, 35767 Breitscheid · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Zum Sportzentrum 6, 35794 Mengerskirchen · 8 km · barrierefrei
Westernoher Straße 1a, 56477 Rennerod · 9 km
Hauptstraße 49, 56477 Rennerod · 9 km
Westerwaldstraße 8, 35745 Herborn · 10 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 87, 35745 Herborn · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 11, 35745 Herborn · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 8, 35745 Herborn · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 3, 35764 Sinn · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.