Apotheke am Grauturm
Marktplatz 38, 96106 Ebern
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Ebern (Landkreis Haßberge). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 38, 96106 Ebern
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Itzgrund · 7 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 148, 96145 Seßlach · 11 km
Gemeinfelder Str. 121, 97496 Burgpreppach · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–10:00 Uhr
Ebinger Straße 25, 96179 Rattelsdorf · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 54, 96250 Ebensfeld · 12 km
Ebensfeld · 12 km · barrierefrei
Montag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Baunach · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Untere Gartenstraße 5, 96231 Bad Staffelstein · 14 km
Bad Staffelstein · 14 km
Bamberger Straße 55, 96149 Breitengüßbach · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.