Ried Apotheke
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheke in Einhausen (Kreis Bergstraße). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lorsch · 3 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Neckarstraße 5, 64653 Lorsch · 3 km
Lorsch · 3 km
Bensheim · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Fabrikstraße 2, 64625 Bensheim · 5 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 09:00–19:00 Uhr
Bensheim · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 61, 64625 Bensheim · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bensheim · 6 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Darmstädter Straße 186, 64625 Bensheim · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Darmstädter Straße 226, 64625 Bensheim · 6 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.