Altstadt Apotheke
Königstraße 55, 15890 Eisenhüttenstadt
Apotheken in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Königstraße 55, 15890 Eisenhüttenstadt
Friedrich-Engels-Straße 39a, 15890 Eisenhüttenstadt
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 15, 15299 Müllrose · 19 km · barrierefrei
Klaus-Herrmann-Straße 19, 03172 Guben · 22 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Guben · 22 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Alexej-Leonow-Straße 2a, 15236 Frankfurt (Oder) · 22 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Guben · 22 km · barrierefrei
Frankfurt (Oder) · 22 km
Frankfurt (Oder) · 22 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Guben · 22 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Frankfurt (Oder) · 23 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Uferstraße 3, 15230 Frankfurt (Oder) · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Eisenhüttenstadt
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.