Sonnen-Apotheke
Thomas-Müntzer-Straße 38, 99189 Elxleben (Landkreis Sömmerda)
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Elxleben (Landkreis Sömmerda) (Landkreis Sömmerda). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Thomas-Müntzer-Straße 38, 99189 Elxleben (Landkreis Sömmerda)
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Erfurter Straße 72, 99095 Erfurt · 4 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Ringstraße 28, 99091 Erfurt · 4 km
Nordhäuser Straße 73t, 99091 Erfurt · 5 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:30–20:00 Uhr
Moskauer Platz 14, 99091 Erfurt · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Julius-Leber-Ring 9, 99087 Erfurt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Mainzer Straße 35, 99089 Erfurt · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Erfurter Landstraße 86, 99095 Erfurt · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Magdeburger Allee 122, 99086 Erfurt · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Ammertalweg 15, 99086 Erfurt · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Lange Straße 64a, 99189 Gebesee · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.