Spitzweg-Apotheke
Weiherplatz 13, 72186 Empfingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheke in Empfingen (Landkreis Freudenstadt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Weiherplatz 13, 72186 Empfingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Haigerloch · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Dammstraße 1, 72160 Horb am Neckar · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Schillerstraße 14, 72160 Horb am Neckar · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Neckarstraße 15, 72160 Horb am Neckar · 6 km
Bahnhofstraße 5, 72172 Sulz am Neckar · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Obere Hauptstraße 1, 72172 Sulz am Neckar · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Dorfstraße 4, Vöhringen (Landkreis Rottweil) · 7 km
Marktstraße 2, 72184 Eutingen im Gäu · 10 km
Balinger Straße 15, 72348 Rosenfeld · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktstraße 5, 72145 Hirrlingen · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.