Markt-Apotheke
Markt 1, 48488 Emsbüren · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Emsbüren (Landkreis Emsland). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Markt 1, 48488 Emsbüren · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 6-8, 48499 Salzbergen · 8 km · barrierefrei
Bramscher Straße 16B, 49811 Lingen (Ems) · 9 km
Windstraße 10, 48465 Schüttorf · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Markt 10, 48465 Schüttorf · 9 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Graf-Egbert-Straße 7, 48465 Schüttorf · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 54, 49835 Wietmarschen · 12 km
Johannesstraße, Spelle · 13 km · barrierefrei
Hauptstraße 84, Wietmarschen · 13 km
Rheiner Straße 11, 48455 Bad Bentheim · 13 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 6a, 48455 Bad Bentheim · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.