Rats-Apotheke
Am Bahnhof 1, 74670 Forchtenberg · barrierefrei
Apotheke in Forchtenberg (Hohenlohekreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Bahnhof 1, 74670 Forchtenberg · barrierefrei
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Schmiedsgasse 2, 74676 Niedernhall · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Schöntal · 6 km
Mühlstraße 2, 74653 Ingelfingen · 6 km
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Keltergasse 13, 74653 Künzelsau · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Komburgstraße 3, 74653 Künzelsau · 9 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Künzelsau · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr
Stettenstraße 30, 74653 Künzelsau · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hintere Straße 8, 74632 Neuenstein (Hohenlohekreis) · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 25, 74613 Öhringen · 11 km
Marktplatz 3, 74613 Öhringen · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.