Perthes-Apotheke
Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Apotheken in Friedrichroda (Landkreis Gotha). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda
Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heinrich-Heine-Straße 27a, 99880 Waltershausen · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 7, 99880 Waltershausen · 5 km
Lauchagrundstraße 6, 99891 Bad Tabarz · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Hauptstraße 9-11, Waltershausen · 5 km
Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen · 5 km · barrierefrei
Karl-Ernst-Straße 2, 99887 Georgenthal · 6 km
Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen · Feiertage: geschlossen
Marktstraße 4, 99885 Ohrdruf · 11 km
Uelleber Straße 56, 99867 Gotha · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Humboldtstraße 90, 99867 Gotha · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.