Apotheke am Großteich
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheken in Geringswalde (Mittelsachsen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Markt 19, 09326 Geringswalde
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rathausstraße 22, 09306 Rochlitz · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Rochlitz · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Waldheim · 9 km
Sophienstraße 12, 04680 Colditz · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–11:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Colditz · 9 km
Colditzer Straße 19, 04703 Leisnig · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Mittweida · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Schumannstraße 5, 09648 Mittweida · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Rochlitzer Straße 4, 09648 Mittweida · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 24, 09648 Mittweida · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.