Hubertus-Apotheke
Kasselburger Weg 3, 54568 Gerolstein · barrierefrei
Apotheke in Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kasselburger Weg 3, 54568 Gerolstein · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wallstraße 14, 54576 Hillesheim · 7 km · barrierefrei
In den Feldern 2, 54570 Densborn · 11 km
Trierer Straße 15, 54550 Daun · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Daun · 13 km · barrierefrei
Leopoldstraße 4, 54550 Daun · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Abt-Richard-Straße 1, 54550 Daun · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Jünkerath · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Alter Markt 9, 54614 Schönecken · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 25, 54589 Stadtkyll · 16 km
Hahnstraße 3, 54595 Prüm · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.