Burg Apotheke
Hauptstraße 46, 97780 Gössenheim
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Apotheke in Gössenheim (Landkreis Main-Spessart). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 46, 97780 Gössenheim
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Karlstadt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Langgasse 10, 97753 Karlstadt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
97753 Karlstadt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 3, 97737 Gemünden am Main · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Obertorstraße 23, 97737 Gemünden am Main · 8 km · barrierefrei
Scherenbergstraße 7, 97737 Gemünden am Main · 8 km · barrierefrei
Langenprozeltener Straße 59, 97737 Gemünden am Main · 10 km
Am Marktplatz 9, 97762 Hammelburg · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 4, 97762 Hammelburg · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kissinger Straße 12, 97762 Hammelburg · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.