Apotheke Grabenstätt
Erlstätter Straße 1, 83355 Grabenstätt
Apotheke in Grabenstätt (Landkreis Traunstein). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Erlstätter Straße 1, 83355 Grabenstätt
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Feldwieser Straße 33, 83236 Übersee · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Dorfplatz 6, 83346 Bergen (Landkreis Traunstein) · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 4, 83339 Chieming · 5 km · barrierefrei
Permanederstraße 23, 83278 Traunstein · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Wasserburger Straße 1, 83278 Traunstein · 8 km · barrierefrei
Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:45–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:45–18:15 Uhr
Bahnhofstraße 15, 83278 Traunstein · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 18, 83313 Siegsdorf · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 22, 83313 Siegsdorf · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Sonntag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 9a, 83278 Traunstein · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Maxplatz 5, 83278 Traunstein · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:45–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:45–13:00 Uhr · Samstag, Feiertage: geschlossen
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.