Rats-Apotheke
Friedensplatz 11, 39397 Gröningen
Apotheke in Gröningen (Börde). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Friedensplatz 11, 39397 Gröningen
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Kurze Straße 22, 39397 Kroppenstedt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Bruchweg 23, 38822 Halberstadt · 6 km
Lange Straße 39, 38828 Wegeleben · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hoheweg 8, 39397 Schwanebeck · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Vor dem Magdeburger Tor 10, 39387 Oschersleben · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Halberstädter Straße 102/3, 39387 Oschersleben · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hackelberg 4-5, 39387 Oschersleben · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Friedrichstraße 4, 39387 Oschersleben · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Breitscheidstraße 28, 39387 Oschersleben · 11 km · barrierefrei
Thälmannstraße 49, 39448 Börde-Hakel · 11 km
Montag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.