Friesen-Apotheke
Schloßstraße 6, 26532 Großheide
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Großheide (Landkreis Aurich). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schloßstraße 6, 26532 Großheide
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Edenhof 5, 26524 Hage · 4 km
Hauptstraße 45, 26524 Hage · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 64, 26524 Hage · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Nordener Straße 4A, 26556 Westerholt · 7 km
Keno-Tom-Brook-Straße 5, 26529 Upgant-Schott · 8 km
Am Markt 7, 26529 Marienhafe · 9 km
Rosenstraße 22, 26529 Marienhafe · 9 km
Enno-Hektor-Straße 10, 26553 Dornum · 9 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Neuer Weg 8, 26506 Norden · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Osterstraße 160, 26506 Norden · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.