Linden-Apotheke
Mainzer Landstraße 59A, 65589 Hadamar
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Hadamar (Landkreis Limburg-Weilburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Mainzer Landstraße 59A, 65589 Hadamar
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Untermarkt 15, 65589 Hadamar
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rathausstraße 36, 65604 Elz · 3 km · barrierefrei
Rathausstraße 19, 65604 Elz · 4 km
Mundipharmastraße 1, 65549 Limburg an der Lahn · 5 km
Montag bis Samstag: 09:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 42, 65614 Beselich · 6 km
Montag bis Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:30–18:30 Uhr
Diezer Straße 13, 65549 Limburg an der Lahn · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Werner-Senger-Straße 19, 65549 Limburg an der Lahn · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Werner-Senger-Straße 4, 65549 Limburg an der Lahn · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 07:30–18:00 Uhr
Hospitalstraße 12, 65549 Limburg an der Lahn · 7 km
Bahnhofsplatz 2d, 65549 Limburg an der Lahn · 7 km
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Siegener Straße 10, 65627 Elbtal · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.