Sonnen-Apotheke
Dammstraße 16, 14798 Havelsee
Apotheke in Havelsee (Potsdam-Mittelmark). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Dammstraße 16, 14798 Havelsee
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Walther-Ausländer-Straße 2, 14772 Brandenburg an der Havel · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:45–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Friedrich-Engels-Straße 5a, 14727 Premnitz · 8 km
Veilchenweg 2, 14772 Brandenburg an der Havel · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 14727 Premnitz · 9 km
Gördenallee 58, 14772 Brandenburg an der Havel · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: geschlossen
Heinrich-Heine-Straße 34, 14727 Premnitz · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Brielower Landstraße 19, 14772 Brandenburg an der Havel · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Friedensstraße 105, 14715 Milower Land · 10 km
Magdeburger Landstraße 5, 14770 Brandenburg an der Havel · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Thüringer Straße 10, 14770 Brandenburg an der Havel · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.