Stadt-Apotheke
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheken in Hilchenbach (Kreis Siegen-Wittgenstein). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Marburger Straße 157, 57223 Kreuztal · 9 km
Marburger Straße 79, 57223 Kreuztal · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Am Bahnhof 2, 57399 Kirchhundem · 9 km · barrierefrei
57250 Netphen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–18:30 Uhr · Samstag: 07:30–13:00 Uhr
Mühlenweg 1, 57339 Erndtebrück · 10 km
Ziegeleifeld 7, 57223 Kreuztal · 10 km · barrierefrei
Marburger Straße 3, 57339 Erndtebrück · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Kreuztal · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Würdinghauser Straße 40, 57399 Kirchhundem · 10 km
Siegstraße 82, 57250 Netphen · 10 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.