St. Ulrich Apotheke
Freisinger Straße 2, 86567 Hilgertshausen-Tandern · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Apotheke in Hilgertshausen-Tandern (Landkreis Dachau). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Freisinger Straße 2, 86567 Hilgertshausen-Tandern · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schulstraße 1, 85305 Jetzendorf · 5 km
Montag bis Samstag: 08:00–19:00 Uhr
Freisinger Straße 7, 85258 Weichs · 7 km
Augustinerring 6, 85229 Markt Indersdorf · 8 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 8, 85250 Altomünster · 9 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Petershausen · 9 km
Gewerbestraße 5, Markt Indersdorf · 9 km
Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr
Schloßstraße 24, 85256 Vierkirchen · 10 km · barrierefrei
Schyrenplatz 2, 85298 Scheyern · 11 km · barrierefrei
Pfaffenhofener Straße 8b, 85293 Reichertshausen · 12 km
Lagerhausstraße 2, 85244 Röhrmoos · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.