Hirsch-Apotheke
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Apotheke in Hirschhorn (Kreis Bergstraße). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schönau · 6 km · barrierefrei
Itterstraße 8, 69412 Eberbach · 7 km
Bahnhofsplatz 7, 69412 Eberbach · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 31, 69412 Eberbach · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Hauptstraße 108/2, 74931 Lobbach · 8 km
Heiligkreuzsteinach · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Zum Felsenberg 2, 69151 Neckargemünd · 9 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Marktplatz 10, 69151 Neckargemünd · 9 km
Wiesenbacher Straße 37, 69151 Neckargemünd · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 34, 69151 Neckargemünd · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.