Kroebersche Apotheke
Rathausstraße 42, 56203 Höhr-Grenzhausen · barrierefrei
Apotheken in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rathausstraße 42, 56203 Höhr-Grenzhausen · barrierefrei
Mittelstraße 2, 56203 Höhr-Grenzhausen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Schillerstraße 19, 56203 Höhr-Grenzhausen
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 3, 56237 Nauort · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hellenstraße 21, 56179 Vallendar · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hellenstraße 37, 56179 Vallendar · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:45 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Ransbach-Baumbach · 6 km · barrierefrei
Rheinstraße 77, Ransbach-Baumbach · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 41, 56335 Neuhäusel · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Bachstraße 4, 56170 Bendorf · 7 km · barrierefrei
Hauptstraße 99, 56170 Bendorf · 7 km
Hauptstraße 125, 56170 Bendorf · 7 km · barrierefrei
Hauptstraße 5, 56220 Sankt Sebastian · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.