Hürtgenwald-Apotheke
Kreuzstraße 44, 52393 Hürtgenwald · barrierefrei
Apotheke in Hürtgenwald (Kreis Düren). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kreuzstraße 44, 52393 Hürtgenwald · barrierefrei
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Nideggener Straße 8, 52385 Nideggen · 5 km
Graf-Gerhard-Straße 5, 52385 Nideggen · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Zülpicher Straße 30, 52385 Nideggen · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Bahnhofstraße 6, 52372 Kreuzau · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:30 Uhr
Eifelstraße 31, 52224 Stolberg · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hengebachstraße 37, 52396 Heimbach · 10 km
Monschauer Straße 94, 52355 Düren · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Schillingsstraße 42, 52355 Düren · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Valencienner Straße 134, 52355 Düren · 12 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Fuggerstraße 21, 52152 Simmerath · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.