St. Koloman Apotheke
Götzinger Straße 14, 83417 Kirchanschöring
Apotheke in Kirchanschöring (Landkreis Traunstein). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Götzinger Straße 14, 83417 Kirchanschöring
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Hadrianstraße 27, 83413 Fridolfing · 5 km · barrierefrei
Tittmoninger Straße 2, 83410 Laufen · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Salzburger Straße 3, 83329 Waging am See · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Seestraße 1, 83329 Waging am See · 8 km · barrierefrei
Marktstraße 36, 83317 Teisendorf · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marktstraße 21, 83317 Teisendorf · 12 km
Montag bis Dienstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Stadtplatz 12, 84529 Tittmoning · 13 km
Freilassinger Straße 6, Saaldorf-Surheim · 13 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Tittmoninger Straße 1, 83349 Palling · 15 km · barrierefrei
Industriestraße 5, 83395 Freilassing · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.