St. Gotthard Apotheke
Pointweg 4, 94259 Kirchberg i.Wald
Apotheke in Kirchberg i.Wald (Landkreis Regen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Pointweg 4, 94259 Kirchberg i.Wald
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Bahnhofstraße 15, 94209 Regen · 9 km
Bahnhofstraße 29, 94209 Regen · 9 km
Dienstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Zwieseler Straße 15, 94209 Regen · 9 km
Montag, Dienstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Stadtplatz 11, 94209 Regen · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Angerstraße 34, 94227 Zwiesel · 13 km
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Angerstraße 32, 94227 Zwiesel · 13 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Angerstraße 28, 94227 Zwiesel · 13 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Marktplatz 2, 94513 Schönberg (Landkreis Freyung-Grafenau) · 13 km
Hauptstr. 34, 94518 Spiegelau · 13 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 27, 94258 Frauenau · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.