Lambertus Apotheke
Hauptstraße 26, 33449 Langenberg
Apotheke in Langenberg (Kreis Gütersloh). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 26, 33449 Langenberg
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Lippstädter Straße 34, 33397 Rietberg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rheda-Wiedenbrück · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Rheda-Wiedenbrück · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kirchplatz 2, 59329 Wadersloh · 7 km
Rheda-Wiedenbrück · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wenkerstraße 5, 59329 Wadersloh · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 17, 33378 Rheda-Wiedenbrück · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Rheda-Wiedenbrück · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Rheda-Wiedenbrück · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:45 Uhr
Braukstraße 6, 59556 Lippstadt · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.