Stadt-Apotheke Lauchheim
Hauptstraße 49, 73466 Lauchheim
Apotheke in Lauchheim (Ostalbkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 49, 73466 Lauchheim
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Hauptstraße 22, 73441 Bopfingen · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 8, 73441 Bopfingen · 8 km · barrierefrei
Ebnater Hauptstraße 44, 73432 Aalen · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag bis Dienstag: 14:00–18:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kolpingstraße 14, 73433 Aalen · 10 km
Karlsplatz 20, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Wilhelmstraße 22, 73433 Aalen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag bis Freitag: 14:00–18:00 Uhr
Rathausplatz 8, 73432 Aalen · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Dr.-Adolf-Schneider-Straße 20, 73479 Ellwangen (Jagst) · 11 km · barrierefrei
Abtsgmünder Straße 7, 73460 Hüttlingen · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.