Altstadt-Apotheke-Leinefelde
An der Försterei 1-3, 37327 Leinefelde-Worbis
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheken in Leinefelde-Worbis (Landkreis Eichsfeld). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
An der Försterei 1-3, 37327 Leinefelde-Worbis
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Untertor 3, 37339 Leinefelde-Worbis · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Nordhäuser Straße 2, 37339 Leinefelde-Worbis
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Dr.-August-Hübenthal-Straße 1, 37339 Leinefelde-Worbis
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Birkunger Straße 37, 37327 Leinefelde-Worbis
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr
Bergstraße 7, 37327 Leinefelde-Worbis · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Robert-Koch-Straße 6, 37327 Leinefelde-Worbis · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Triftstraße 4, 37327 Leinefelde-Worbis · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Leinefelde-Worbis
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.