Frosch Apotheke
Basler Straße 19, 79540 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheken in Lörrach (Landkreis Lörrach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Basler Straße 19, 79540 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Robert-Bosch-Straße 6, 79539 Lörrach
Montag bis Samstag: 08:30–20:00 Uhr
Turmstraße 41, 79539 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–17:00 Uhr
Tumringer Straße 180, 79539 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–18:30 Uhr
Hauptstraße 29, 79540 Lörrach
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Mühlestraße 5, 79539 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Untere Wallbrunnstraße 5, 79539 Lörrach
Montag bis Freitag: 08:15–18:30 Uhr · Samstag: 08:15–14:00 Uhr
Mozartstraße 18, 79539 Lörrach
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lörracher Straße 12, 79541 Lörrach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lörrach
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.