Bastei-Apotheke
Basteistraße 19, 01847 Lohmen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Lohmen (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Basteistraße 19, 01847 Lohmen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
01796 Pirna · 3 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 19b, 01796 Pirna · 5 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Breite Straße 24, 01796 Pirna · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 2, 01796 Pirna · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–17:00 Uhr
Pirna · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Rottwerndorfer Straße 9, 01796 Pirna · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Dresden · 9 km
Franz-Schubert-Straße 14, 01809 Heidenau · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Dresden · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 2, 01833 Stolpen · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.