Marktapotheke
Marktplatz 7, 96337 Ludwigsstadt
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Apotheke in Ludwigsstadt (Landkreis Kronach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 7, 96337 Ludwigsstadt
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rennsteigstraße 54, 96361 Steinbach am Wald · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–14:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Marktstraße 5, 07330 Probstzella · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr
Coburger Straße 15, 98743 Gräfenthal · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 45, 96358 Teuschnitz · 10 km
Hauptstraße 24, 07338 Leutenberg · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Lehestener Straße 1, 07343 Wurzbach · 11 km
Könitzer Straße 1d, 07338 Kaulsdorf · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Lichtetalstraße 39, 98724 Neuhaus am Rennweg · 15 km
Pressig · 16 km · barrierefrei
Sonneberger Straße 150, 98724 Neuhaus am Rennweg · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.