Brücken-Apotheke
Bahnhofstraße 19, 51709 Marienheide
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheke in Marienheide (Oberbergischer Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 19, 51709 Marienheide
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hömerichstraße 79, 51643 Gummersbach · 6 km
Kaiserstraße 35, 51643 Gummersbach · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kaiserstraße 6-10, 51643 Gummersbach · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
Wilhelmstraße 30, 51643 Gummersbach · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kölner Straße 159, 58566 Kierspe · 7 km · barrierefrei
Friedrich-Ebert-Straße 236-238, 58566 Kierspe · 7 km · barrierefrei
Friedrich-Ebert-Straße 366-368, 58566 Kierspe · 7 km
Dümmlinghauser Straße 55, 51647 Gummersbach · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 15:00–18:30 Uhr
Volmestraße 2b, 58540 Meinerzhagen · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Meinerzhagen · 8 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–13:00 Uhr · Samstag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.