Rathaus Apotheke
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Apotheken in Meitingen (Landkreis Augsburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Via Claudia 4a, 86405 Meitingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rathausplatz 2, 86485 Biberbach · 4 km · barrierefrei
Baarer Straße 15, 86672 Thierhaupten · 5 km
Montag bis Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:30–18:30 Uhr
Achsheimer Straße 9, 86462 Langweid am Lech · 6 km
Marktplatz 2, 86447 Aindling · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Grünholderstraße 11, 86456 Gablingen · 10 km
Marktplatz 15, 86637 Wertingen · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 3, 86637 Wertingen · 13 km
Hauptstraße 14, 86637 Wertingen · 13 km
Fuggerstraße 8, 86690 Mertingen · 13 km
Rotkreuzstraße 7, 86368 Gersthofen · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.