Linden Apotheke
Görmarstraße 54/55, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Mühlhausen/Thüringen (Unstrut-Hainich-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Görmarstraße 54/55, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Thälmannstraße 32, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Wanfrieder Straße 125, 99974 Mühlhausen/Thüringen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Brunnenkreßstraße 1, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Forstbergstraße 40, 99974 Mühlhausen/Thüringen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Felchtaer Straße 24, 99974 Mühlhausen/Thüringen
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Steinweg 11, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Am Neuen Ufer 37, 99974 Mühlhausen/Thüringen
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Brückenstraße 30, 99974 Mühlhausen/Thüringen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Ammerstraße 109, 99974 Mühlhausen/Thüringen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Mühlhausen/Thüringen
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.