Rathaus-Apotheke
Kapellenstraße 15, 56218 Mülheim-Kärlich · barrierefrei
Apotheken in Mülheim-Kärlich (Landkreis Mayen-Koblenz). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kapellenstraße 15, 56218 Mülheim-Kärlich · barrierefrei
Industriestraße 18-20, 56218 Mülheim-Kärlich
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–18:00 Uhr
Kurfürstenstraße 60, 56218 Mülheim-Kärlich · barrierefrei
Kurfürstenstraße 13-19, 56218 Mülheim-Kärlich · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Aachener Straße 98, 56072 Koblenz · 2 km
Jakob-Caspers-Straße 2, 56070 Koblenz · 3 km · barrierefrei
Hauptstraße 46-48, 56220 Kaltenengers · 4 km
Kemmertstraße 1, 56072 Koblenz · 4 km · barrierefrei
Rübenacher Straße 32, 56072 Koblenz · 4 km · barrierefrei
Hauptstraße 5, 56220 Sankt Sebastian · 4 km
Alleestraße, 56566 Neuwied · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 153, 56575 Weißenthurm · 5 km
Koblenzer Straße 87, 56073 Koblenz · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 31, 56073 Koblenz · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Mülheim-Kärlich
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.