Maifeld-Apotheke
Bahnhofstraße 3, 56294 Münstermaifeld · barrierefrei
Apotheke in Münstermaifeld (Landkreis Mayen-Koblenz). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 3, 56294 Münstermaifeld · barrierefrei
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Marktplatz 15, 56751 Polch · 7 km · barrierefrei
Montag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Klöppelstraße 34, 56751 Polch · 7 km · barrierefrei
Hauptstraße 6, 56253 Treis-Karden · 9 km · barrierefrei
Kastorbachstraße 7, 56330 Kobern-Gondorf · 10 km
Montag bis Samstag: 08:00–18:30 Uhr
Hauptstraße 6, 56299 Ochtendung · 11 km
Koblenzer Straße 174a, 56727 Mayen · 12 km · barrierefrei
Montag bis Mittwoch: 09:00–20:00 Uhr · Donnerstag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Koblenzer Straße 40 B, 56727 Mayen · 13 km
Marktstraße 30, 56727 Mayen · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Lessingstraße 4, 56154 Boppard · 13 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Habsburgring 87, 56727 Mayen · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.