Frankenapotheke
Kronacher Straße 2a, 95119 Naila
Apotheken in Naila (Landkreis Hof). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
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Selbitz · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Luitpoldstraße 2, 95138 Bad Steben · 6 km · barrierefrei
Badstraße 3, 95138 Bad Steben · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Luitpoldstraße 29, 95233 Helmbrechts · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Münchberger Straße 10, 95233 Helmbrechts · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Gerberstraße 6, 07927 Hirschberg · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Weberstraße 1, 95176 Konradsreuth · 12 km
Leopoldstraße 14, 95030 Hof · 14 km · barrierefrei
Am Tor 1, 07356 Bad Lobenstein · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Altstadt 22, 95028 Hof · 15 km
Montag bis Dienstag: 08:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.